FAQ & Hinweisgebersystem
Warum soll ich einen Hinweis abgeben?
Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen, die die BARTEC Gruppe gefährden. Durch Ihren Hinweis auf mögliche Regelverstöße helfen Sie, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken, damit BARTEC handeln kann, möglichst noch bevor ein Schaden entsteht. Damit leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zum nachhaltigen Erfolg von BARTEC sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Was kann gemeldet werden?
Sie können sämtliche Ihnen bekannte mögliche Regelverstöße melden. Darunter fallen beispielsweise:
Unethisches Verhalten, Korruption, Umweltverstöße, Produktkonformität, Betrug oder Kartellrechtsverstöße.
Wie funktioniert es?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie mögliche Regelverstöße über Safecall bekannt machen können. Sie können Safecall kostenfrei telefonisch, via E-Mail oder über die Safecall Webseite unter Nutzung der Online-Formulare erreichen.
Sollten Sie die möglichen Regelverstöße per Telefon melden, werden Sie aufgefordert, Ihr Anliegen detailiert zu erläutern. Dabei fertigt der Empfänger Notizen und stellt ggf. Verständnisfragen. Im Anschluss fertigt der Safecall Mitarbeiter einen schriftlichen Bericht und bringt diesen dem Compliance Office der BARTEC Gruppe zur Kenntnis. Oder Sie senden eine E-Mail an die unten genannte E-Mail Adresse. Darüber hinaus können Sie auch das auf der Webseite von Safecall zur Verfügung gestellte Online-Formular, welches in vielen Sprachen angeboten wird, nutzen.
Ist meine Anonymität geschützt?
Sie können mögliche Regelverstöße anonym melden. Die Anrufe werden nicht aufgezeichnet; vielmehr wird handschriftlich Ihre Meldung aufgenommen.
Was geschieht mit der Meldung?
Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese an das Compliance Office übersandt. Das Compliance Office prüft die möglichen Regelverstöße und trifft geeignete Maßnahmen, um die begangenen Regelverstöße aufzudecken, abzustellen und ggf. zu ahnden.
Bin ich Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt?
BARTEC-Mitarbeiter sind über die Hinweisgeber-Richtlinie geschützt. Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die nach bestem Wissen einen Hinweis auf einen möglichen Regelverstoß bekannt gemacht hat, sind strikt untersagt. Sollten jedoch wissentlich falsche oder irreführende Informationen gemeldet worden sein, ist mit Konsequenzen zu rechnen.